Dolmetschen:
Das Honarar für Dolmetscherleistungen wird in Stundensätzen berechnet. Die Höhe des Stundensatzes wird abhängig von der Art des Auftrages im Vorfeld individuell vereinbart. Pro Einsatz wird die erste angefangene Stunde vollständig abgerechnet und danach werden angebrochene Stundenanteile auf jeweils volle 30 Minuten aufgerundet und anteilig abgerechnet. Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind die entsprechenden Fahrtkosten mit 0.30 € pro Kilometer zu vergüten.
Übersetzung:
Die Preisgestaltung einer Übersetzungsleistung ist von Faktoren
wie Schwierigkeitsgrad, Fachgebiet, Dringlichkeit, Lesbarkeit
und Komplexität des zu übersetzenden Textes abhängig. Daher wird
das Honorar im Voraus individuell vereinbart.
